Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung der SoccaFive® Arena Braunschweig

Teil 1 – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die von Streiff Holding GmbH & Co. KG organisierten und durchgeführten Leistungen und Veranstaltungen erfolgen ausdrücklich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaige wider-sprechende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Anmeldungen und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Anmeldungen zu Veranstaltungen erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Anmeldungen bzw. Buchungen unserer Standardprodukte laut Preisliste können auch mündlich erfolgen und werden i.d.R. nicht schriftlich gesondert bestätigt.

2.2. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit Lesebestätigung. Erst mit Eingang dieser Anmeldebestätigung bei Ihnen, kommt ein Vertrag zustande.

2.3. Nachträgliche Änderungen im Vertrag sind nur in Text- oder Schriftform verbindlich. Sie werden erst dann Vertragsinhalt, wenn Ihnen hierüber eine Bestätigung durch uns zugeht. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem im Vertrag vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund, z.B. wegen höherer Gewalt, notwendig werden, teilt Ihnen Streiff Holding GmbH & Co. KG unverzüglich mit. Soweit durch die Abweichungen der vereinbarte Inhalt und Umfang nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht Ihnen aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu.

3. Abmeldungen

3.1. Bei Rücktritt des Kunden ist Streiff Holding GmbH & Co. KG berechtigt, Storno- bzw. Ausfallgebühren, bezogen auf den Angebotspreis für Veranstaltungen, wie folgt zu berechnen:

Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – keine Gebühr

Unter 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 15%

Unter 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25%

Unter 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 35%

Unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50%

Unter 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100%

3.2. Ersparte Aufwendungen nach 3.1. sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Streiff Holding GmbH & Co. KG der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.3. Stornierungen gebuchter Standardprodukte laut Preisliste (z.B. Spielstunden, Eintritte in die Kindersportwelt, Kindergeburtstage usw.) können mündlich erfolgen. Bei Stornierungen durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist der komplette Preis als Ausfallgebühr fällig und zu erstatten.

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1.Streiff Holding GmbH & Co. KG ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen, wie z.B. bei äußeren Umständen die zur Gefährdung der Teilnehmer führen, bei höherer Gewalt usw. berechtigt, die Veranstaltung räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin zu benennen. Soweit dies nicht möglich ist, ist Streiff Holding GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die im Angebot enthaltene notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann Streiff Holding GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Ebenso besteht das Recht für Streiff Holding GmbH & Co. KG, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen nicht bzw. nur teilweise oder verspätet geleistet werden.

4.2. Kann eine gebuchte Leistung oder Veranstaltung nicht durchgeführt werden, so erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer es trifft uns nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.

5. Zahlungen

5.1. Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Mit Erhalt der Rechnung wird der Rechnungsbetrag fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu leisten.

5.2. Bei Zahlungsverzug ist Streiff Holding GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Die jeweilige Leistung bzw. Veranstaltung wird nach aktuellem Wissensstand sorgfältig vorbereitet und kundenorientiert durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

6.2. Die Haftung der Streiff Holding GmbH & Co. KG ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Streiff Holding GmbH & Co. KG, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde ist verpflichtet, Streiff Holding GmbH & Co. KG rechtzeitig auf die Möglichkeit des Entstehens eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

6.3. Wir weisen darauf hin, dass Sport-, Natur- und Abenteuerveranstaltungen stets einem gewissen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer müssen sich nach Vorinformation durch Streiff Holding GmbH & Co. KG den Anforderungen der Veranstaltungen gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Streiff Holding GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung bei den von Teilnehmern selbst verschuldeten Schäden.

6.4. Bei Unternehmungen in der Natur ist den Anweisungen des jeweiligen Leiters Folge zu leisten, um Nachteile für die Gruppe oder jeden einzelnen zu vermeiden.

7. Teilnehmerausschluss

7.1. Der Veranstaltungserfolg für die Gruppe steht im Vordergrund der Veranstaltung. Streiff Holding GmbH & Co. KG behält sich deshalb das Recht vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Veranstaltung auszuschließen. Wichtige Gründe stellen z.B. die Gefährdung anderer, wiederholte Störungen der Veranstaltung oder wiederholtes gruppenschädliches Verhalten dar.

7.2. Alle mit dem Ausschluss verbundenen Kosten gehen zu Lasten des bzw. der betroffenen Teilnehmer.

8. Sonstiges

8.1. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

8.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Streiff Holding GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Streiff Holding GmbH & Co. KG.

8.4. Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil 2 Hausordnung

1. Vorbemerkung 

Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage samt ihrer Nebeneinrichtungen. Sie ist für jeden Besucher verbindlich. Mit der Buchung eines Platzes oder Eintritt in die Kindersportwelt erkennt der Besucher die Bestimmungen der Hausordnung sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Jeder Besucher der Arena hat sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

2. Betriebs- und Öffnungszeiten

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von der Streiff Holding GmbH & Co. KG festgelegt und in der Arena ausgehängt. Die Garderoben sind nach Ende des Spielbetriebs zu verlassen.

3. Einschränkung der Benutzung

Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt der Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen in die Arena ohne besondere Genehmigung nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren auf die Plätze und in die Umkleideräume ist nicht gestattet; Das Rauchen innerhalb der Anlage ist grundsätzlich untersagt.

4. Preise

Gebühren wie sonstige Entgelte ergeben sich aus der ausgehängten Preistafel.

5. Nutzungsbedingungen Fußball

5.1. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen derStreiff Holding GmbH & Co. KG zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Besucher mindestens 48 Stunden vorher über die Anspruchnahme informiert wird.

5.2. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr an der Rezeption.

5.3. Die Platzmiete ist bei Einzelstundenbuchung vor Spielbeginn zu entrichten. Wird der Spielbetrieb wegen Schlechtwetter abgebrochen, so entfällt bei einer Spielzeit von weniger als 30 Minuten die Platzmiete (gilt nur für den Außenplatz). Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis. Gebuchte Stunden können nur telefonisch oder persönlich bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt eine Kostennote in voller Höhe, falls der Platz nicht vermietet werden konnte. Bei Unbespielbarkeit der Plätze – siehe Punkt 4 – entfällt die Platzmiete.

5.4. Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abonnement-Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage an der Arena-Rezeption ersichtlich. Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu entnehmen.

5.5. Bälle werden kostenlos nur gegen Pfand herausgegeben und nur solange Bälle und Leibchen verfügbar sind.

5.6. Spielbetrieb

a. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart

b. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden

c. Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr

d. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Arena nur in Begleitung eines verantwortlichen erwachsenen Lehrers oder Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte

e. Das Betreten der Arena und Plätze ist nur mit Sport-, Turn oder Fußballschuhen gestattet (Bei Fußballschuhen sind ausschließlich sog. Tausendfüßler erlaubt – keine Schraubstollen, Stollenarten, Nocken etc.)

f. Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Spielende zu verlassen

g. Glas, Gläser, Flaschen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in die Arena genommen werden. Ausnahme: Plastikflaschen und Babynahrung

h. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und dergleichen innerhalb der Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausgeschlossen

i. Eltern haften für Ihre Kinder

j. Das Anbringen von Plakaten, das Auslegen von Flyern etc. ist grundsätzlich verboten und bedarf in Ausnahmefällen einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Streiff Holding GmbH & Co. KG

k. Fundsachen sind unverzüglich an der Arena-Rezeption abzugeben

l. Das Rauchen innerhalb der Anlage ist grundsätzlich in allen Bereichen untersagt

m. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu hinterlassen

n. Die Duschen dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden

o. Die Arena ist sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen

p. Den Weisungen des Arenapersonals ist Folge zu leisten

5.7. Gewerbsmäßiger Fußballunterricht ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf im Übrigen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Streiff Holding GmbH & Co. KG.

6. Hausrecht/Haftung

a. Der Arenaleiter und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus

b. Die Haftung der Streiff Holding GmbH & Co. KG und deren Mitarbeitern und Aushilfen, gegenüber Dritten bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Beschädigung und Entwendung von Fahrzeugen

c. Die Streiff Holding GmbH & Co. KG haftet – ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.

Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Anlage beeinträchtigende Ereignisse haftet der Betreiber nicht.

7. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, so kann der Arenaleiter und dessen Bevollmächtigte den Ausschluss von der jeweiligen Nutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweiligen gültigen Mietpreises, der Teilnahmegebühr an Turnieren und am Kick-Treff sowie weitergehend ein Hausverbot gegen zuwiderhandelnde Personen und Personegruppen verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen An-sprüchen bleibt vorbehalten.

8. Fotos

Mit Betreten der SoccaFive® Arena erklärt sich jeder Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in SoccaFive® Arena Kommunikationsmitteln veröffentlicht zu sehen.

9. Nutzungsbedingungen der SoccaFive® Fußballschule

9.1. Mit der Anmeldung zur SoccaFive® Fußballschule werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

9.2. Altersbeschränkungen, Vertragslaufzeiten und Kündi-gungsfristen der verschiedenen Ausbildungsschulen in der SoccaFive® Fußballschule

9.2.1 Bambinischule: Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen von 3 bis einschließlich 5 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Streiff Holding GmbH & Co. KG. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für drei Monate in der SoccaFive® Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des zweiten Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

9.2.2 Fußballschule für Jungs und Mädchenschule: Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen von 6 bis einschließlich 16 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Streiff Holding GmbH & Co. KG. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per

E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für drei Monate in der SoccaFive® Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des zweiten Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

9.2.3 Talentschule: Grundsätzlich können alle talentierten Mädchen und Jungen von 7 bis einschließlich 11 Jahren teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Streiff Holding GmbH & Co. KG. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E- Mail oder per Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für sechs Monate in der SoccaFive® Fußballschule angemeldet. Hierfür wird monatlich eine Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird zu Beginn eines jeden Monats von Ihrem angegeben Bankkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vor Ablauf des fünften Monats der vorherigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

9.3. Streiff Holding GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit. Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abzusichern. Kleinere Verletzungen werden von den Betreuern versorgt. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/ Wundsalbe, Insektenstiche/Brandsalbe.

9.4. Streiff Holding GmbH & Co. KG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Schecks und Kreditkarten oder deren Missbrauch, während den Veranstaltungen. Für Schäden, die Teilnehmer / Besucher verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht des Verursachers zuständig,

9.5. Mit der Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigungen der teilnehmenden Kinder zu bestätigen, dass deren Sohn/Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist, dass diese an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht der Erziehungsberechtigten gegenüber Streiff Holding GmbH & Co. KG besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.

9.6. Sie sind verpflichtet, Ihre(n) Sohn/Tochter anzuweisen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen bzw. dem Veranstalter angesetzt sind, übernimmt der/ die Erziehungsberechtigte selbst. Bei wiederholter, grober

Nichtbeachtung der Anordnung werden Teilnehmer / Besucher aus der Veranstaltung ausgeschlossen und sind nach entsprechender Information des Erziehungs-berechtigten umgehend abzuholen.

9.7. Für Ausfälle der angebotenen Leistungen durch höhere Gewalt oder die mangelnde Teilnahme der Kursteilnehmer

wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainings-stunden. Besuche der Einheiten durch prominente Gäste sind keine garantierten Eigenschaften, die als Bestandteil zur Erfüllung des Vertrages zählen. Die Fußballschule bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, sichert diesen jedoch nicht zu. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Streiff Holding GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Streiff Holding GmbH & Co. KG haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

9.8. Die Haftung der Streiff Holding GmbH & Co. KG, ihrer Erfüllungshilfen sowie der gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die Streiff Holding GmbH & Co. KG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Streiff Holding GmbH & Co. KG haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Streiff Holding GmbH & Co. KG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

9.9. Sämtliche Einrichtungen der SoccaFive® Arena sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Teilnehmer / Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

9.10. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb der SoccaFive® Arena aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der SoccaFive® Arena zu verweisen.

9.11. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information der Teilnehmer / Besucher durch Streiff Holding GmbH & Co. KG. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB.

9.12. Der Zutritt zur SoccaFive® Arena ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet

9.13. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass während Ihres Aufenthaltes in der SoccaFive® Arena Bildmaterial geschossen werden kann, welches wir ausschließlich für interne und externe Kommunikationszwecke (z.B. Werbebroschüren, Flyer, Poster, Anzeigen etc.) verwenden werden. Schadensersatzansprüche gegen die Betreibergesellschaft Streiff Holding GmbH & Co. KG können nicht geltend gemacht werden

9.14. Mit Unterzeichnung ihres Anmeldeformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre uns überlassenen persönlichen Angaben in datenschutzrechtlich zulässigem Umfang an Partner der SoccaFive® Fußballschule weitergegeben werden dürfen. Die Daten der Teilnehmer werden von der SoccaFive® Fußballschule gespeichert.